Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Pflegeservice Hayat GmbH
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle vertraglichen Beziehungen zwischen der Pflegeservice Hayat GmbH (nachfolgend „Pflegedienst“) und ihren Kunden bzw. deren gesetzlichen Vertretern.
Sie finden Anwendung auf sämtliche ambulanten Pflege-, Betreuungs- und hauswirtschaftlichen Leistungen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§2 Vertragsgrundlagen
Grundlage der Leistungserbringung ist der zwischen dem Kunden und dem Pflegedienst geschlossene Pflegevertrag.
Ergänzend gelten:
- die jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften (insbesondere SGB XI und SGB V)
- die Vergütungsvereinbarungen mit den Kostenträgern
- die individuellen Leistungsnachweise
§3 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang richtet sich nach der individuellen Vereinbarung und kann insbesondere folgende Bereiche umfassen:
- Grundpflege gemäß SGB XI
- Behandlungspflege gemäß SGB V (ärztlich verordnet)
- Hauswirtschaftliche Versorgung
- Betreuungs- und Entlastungsleistungen
- Verhinderungspflege
- Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Änderungen des Leistungsumfangs erfolgen in Abstimmung mit dem Kunden und ggf. dem Kostenträger.
§4 Durchführung der Leistungen
Die Leistungen werden durch qualifiziertes und entsprechend geschultes Personal erbracht.
Der Pflegedienst ist berechtigt:
- geeignete Mitarbeiter einzusetzen
- Leistungen im Rahmen der fachlichen Notwendigkeit anzupassen
- Touren und Einsatzzeiten wirtschaftlich zu planen
Ein Anspruch auf die Durchführung durch eine bestimmte Pflegekraft besteht nicht.
§5 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich insbesondere:
- vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen
- Änderungen des Gesundheitszustandes unverzüglich mitzuteilen
- den Zugang zur Wohnung sicherzustellen
- notwendige Hilfsmittel bereitzustellen
Terminvereinbarungen sind einzuhalten.
§6 Vergütung und Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt je nach Leistungsart:
- direkt mit der Pflegekasse oder Krankenkasse
- privat durch Rechnungsstellung an den Kunden
Nicht von Kostenträgern übernommene Leistungen werden dem Kunden gesondert berechnet.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
§7 Leistungsnachweise
Die erbrachten Leistungen werden in Leistungsnachweisen dokumentiert.
Der Kunde bzw. dessen Vertreter bestätigt die Leistungen durch Unterschrift.
Diese Nachweise dienen als Grundlage für die Abrechnung mit Kostenträgern.
§8 Terminabsagen und Ausfall
Vereinbarte Termine sind mindestens 24 Stunden im Voraus abzusagen.
Bei kurzfristiger Absage oder Nichtantreffen des Kunden kann eine Ausfallvergütung berechnet werden, sofern der Einsatz nicht anderweitig verwendet werden kann.
§9 Haftung
Der Pflegedienst haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Für Schäden haftet der Pflegedienst:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt
- bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
Eine Haftung für mitgebrachte oder überlassene Gegenstände wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§10 Datenschutz und Schweigepflicht
Der Pflegedienst verpflichtet sich zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen (DSGVO).
Alle Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung der Pflegeleistungen verwendet.
§11 Vertragslaufzeit und Kündigung
Der Pflegevertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Er kann von beiden Parteien unter Einhaltung der vereinbarten Fristen gekündigt werden.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§12 Abwesenheit / Krankenhausaufenthalt
Bei vorübergehender Abwesenheit (z. B. Krankenhausaufenthalt) sind vereinbarte Leistungen rechtzeitig abzumelden.
Eine erneute Aufnahme erfolgt nach Verfügbarkeit.
§13 Höhere Gewalt
Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streik) ist der Pflegedienst berechtigt, Leistungen anzupassen oder vorübergehend auszusetzen.
§14 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt deutsches Recht.
§15 Einsatz von Subunternehmern (insbesondere Hauswirtschaft)
Der Pflegedienst ist berechtigt, zur Erfüllung vertraglich vereinbarter Leistungen geeignete Subunternehmer (z. B. für hauswirtschaftliche Tätigkeiten) einzusetzen.
Dabei gilt:
- Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verbleibt beim Pflegedienst
- Subunternehmer werden sorgfältig ausgewählt und entsprechend angeleitet
- Die Leistungen erfolgen im Namen und im Auftrag des Pflegedienstes
Hauswirtschaftliche Leistungen können ganz oder teilweise durch externe Dienstleister erbracht werden, insbesondere im Rahmen von:
- Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI
- Privat vereinbarten Leistungen
- Verhinderungspflege
Die Abrechnung erfolgt weiterhin über den Pflegedienst, sofern gesetzlich zulässig.
Ein direkter Vertragsanspruch zwischen Kunde und Subunternehmer entsteht nicht.
Der Kunde wird auf Wunsch über den Einsatz externer Kräfte informiert.
Stand: 01.01.2026
