Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Pflegeservice Hayat GmbH


§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle vertraglichen Beziehungen zwischen der Pflegeservice Hayat GmbH (nachfolgend „Pflegedienst“) und ihren Kunden bzw. deren gesetzlichen Vertretern.

Sie finden Anwendung auf sämtliche ambulanten Pflege-, Betreuungs- und hauswirtschaftlichen Leistungen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.


§2 Vertragsgrundlagen

Grundlage der Leistungserbringung ist der zwischen dem Kunden und dem Pflegedienst geschlossene Pflegevertrag.

Ergänzend gelten:

  • die jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften (insbesondere SGB XI und SGB V)
  • die Vergütungsvereinbarungen mit den Kostenträgern
  • die individuellen Leistungsnachweise

§3 Leistungsumfang

Der Leistungsumfang richtet sich nach der individuellen Vereinbarung und kann insbesondere folgende Bereiche umfassen:

  • Grundpflege gemäß SGB XI
  • Behandlungspflege gemäß SGB V (ärztlich verordnet)
  • Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen
  • Verhinderungspflege
  • Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Änderungen des Leistungsumfangs erfolgen in Abstimmung mit dem Kunden und ggf. dem Kostenträger.


§4 Durchführung der Leistungen

Die Leistungen werden durch qualifiziertes und entsprechend geschultes Personal erbracht.

Der Pflegedienst ist berechtigt:

  • geeignete Mitarbeiter einzusetzen
  • Leistungen im Rahmen der fachlichen Notwendigkeit anzupassen
  • Touren und Einsatzzeiten wirtschaftlich zu planen

Ein Anspruch auf die Durchführung durch eine bestimmte Pflegekraft besteht nicht.


§5 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich insbesondere:

  • vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen
  • Änderungen des Gesundheitszustandes unverzüglich mitzuteilen
  • den Zugang zur Wohnung sicherzustellen
  • notwendige Hilfsmittel bereitzustellen

Terminvereinbarungen sind einzuhalten.


§6 Vergütung und Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt je nach Leistungsart:

  • direkt mit der Pflegekasse oder Krankenkasse
  • privat durch Rechnungsstellung an den Kunden

Nicht von Kostenträgern übernommene Leistungen werden dem Kunden gesondert berechnet.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.


§7 Leistungsnachweise

Die erbrachten Leistungen werden in Leistungsnachweisen dokumentiert.

Der Kunde bzw. dessen Vertreter bestätigt die Leistungen durch Unterschrift.
Diese Nachweise dienen als Grundlage für die Abrechnung mit Kostenträgern.


§8 Terminabsagen und Ausfall

Vereinbarte Termine sind mindestens 24 Stunden im Voraus abzusagen.

Bei kurzfristiger Absage oder Nichtantreffen des Kunden kann eine Ausfallvergütung berechnet werden, sofern der Einsatz nicht anderweitig verwendet werden kann.


§9 Haftung

Der Pflegedienst haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Für Schäden haftet der Pflegedienst:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt
  • bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten

Eine Haftung für mitgebrachte oder überlassene Gegenstände wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.


§10 Datenschutz und Schweigepflicht

Der Pflegedienst verpflichtet sich zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen (DSGVO).

Alle Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung der Pflegeleistungen verwendet.


§11 Vertragslaufzeit und Kündigung

Der Pflegevertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Er kann von beiden Parteien unter Einhaltung der vereinbarten Fristen gekündigt werden.

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


§12 Abwesenheit / Krankenhausaufenthalt

Bei vorübergehender Abwesenheit (z. B. Krankenhausaufenthalt) sind vereinbarte Leistungen rechtzeitig abzumelden.

Eine erneute Aufnahme erfolgt nach Verfügbarkeit.


§13 Höhere Gewalt

Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streik) ist der Pflegedienst berechtigt, Leistungen anzupassen oder vorübergehend auszusetzen.


§14 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Es gilt deutsches Recht.


§15 Einsatz von Subunternehmern (insbesondere Hauswirtschaft)

Der Pflegedienst ist berechtigt, zur Erfüllung vertraglich vereinbarter Leistungen geeignete Subunternehmer (z. B. für hauswirtschaftliche Tätigkeiten) einzusetzen.

Dabei gilt:

  • Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verbleibt beim Pflegedienst
  • Subunternehmer werden sorgfältig ausgewählt und entsprechend angeleitet
  • Die Leistungen erfolgen im Namen und im Auftrag des Pflegedienstes

Hauswirtschaftliche Leistungen können ganz oder teilweise durch externe Dienstleister erbracht werden, insbesondere im Rahmen von:

  • Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI
  • Privat vereinbarten Leistungen
  • Verhinderungspflege

Die Abrechnung erfolgt weiterhin über den Pflegedienst, sofern gesetzlich zulässig.

Ein direkter Vertragsanspruch zwischen Kunde und Subunternehmer entsteht nicht.

Der Kunde wird auf Wunsch über den Einsatz externer Kräfte informiert.

Stand: 01.01.2026