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Pflegegeld (bei häuslicher Pflege durch Angehörige)

  • Pflegegrad 1: Kein Pflegegeld, aber Anspruch auf den Entlastungsbetrag.
  • Pflegegrad 2: 347 € mtl.
  • Pflegegrad 3: 599 € mtl.
  • Pflegegrad 4: 800 € mtl.
  • Pflegegrad 5: 990 € mtl.

 

Pflegesachleistungen (Die Kosten werden bis zu folgenden monatlichen Höchstgrenzen direkt von der Pflegekasse mit dem Pflegedienst abgerechnet)

  • Pflegegrad 2: bis zu 796 Euro
  • Pflegegrad 3: bis zu 1.547 Euro
  • Pflegegrad 4: bis zu 1.980 Euro
  • Pflegegrad 5: bis zu 2.399 Euro
  • Entlastungsbetrag 131 €

    Der Entlastungsbetrag der Pflegekasse unterstützt Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 bei der häuslichen Versorgung.
  • Er beträgt 131 Euro im Monat (bis zu 1.572 Euro jährlich). Das zweckgebundene Budget dient der Kostenerstattung für zugelassene Betreuungs- und Entlastungsangebote.
    Wofür Sie das Budget nutzen können
  • Sie können die monatliche Leistung für folgende anerkannte Hilfen einsetzen:
      • Alltagsbegleitung & Betreuung: Einkaufsdienste, Begleitung zu Ärzten, Spaziergänge oder Besuch von Betreuungsgruppen
      • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Unterstützung bei der Reinigung der Wohnung (oft auch über ambulante Pflegedienste)

     

      • Pflegeeinrichtungen: Teilweise anrechenbar als Zuschuss für Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege

     

    • Besonderheit bei Pflegegrad 1: Hier kann der Betrag auch für die körperbezogene Grundpflege durch einen ambulanten Pflegedienst verwendet werden

     

 

  • Verhinderungspflege:

    Steht ab Pflegegrad 2 für bis zu 6 Wochen im Jahr (bzw. bis zu 3.539 €) zur Verfügung, wenn die private Pflegeperson ausfällt (z.B. Urlaub oder Krankheit).

 

  • Tagespflege und Nachtpflege:

    Kann teilstationär in Anspruch genommen werden. Diese Kosten werden zusätzlich zum Pflegegeld bezahlt. Ab Pflegegrad 2 rechnet die Pflegekasse diese Leistungen direkt ab. Der Entlastungsbetrag von 131 € kann ebenfalls für den Eigenanteil verwendet werden.

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