Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Sie sichert die Versorgung pflegebedürftiger Menschen ab, wenn die ehrenamtliche Pflegeperson zeitweise verhindert ist – stunden-, tage- oder wochenweise.
Voraussetzungen
Anspruch besteht ab Pflegegrad 2. Die pflegende Person muss seit mindestens 6 Monaten in der Häuslichkeit pflegen. Verhinderungspflege ist für maximal 6 Wochen (42 Tage) pro Kalenderjahr möglich.
Kosten & Erstattung
Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.685 € pro Jahr. Zusätzlich können bis zu 50 % der Kurzzeitpflege (806 €) auf die Verhinderungspflege übertragen werden – insgesamt also bis zu 2.491 €. Für Sie als Angehörige entstehen in der Regel keine Eigenkosten.
So unterstützen wir Sie
Wir übernehmen die komplette Antragstellung bei der Pflegekasse, koordinieren feste Pflegekräfte und rechnen direkt mit der Kasse ab. So bleibt für Sie der Aufwand minimal – und die Versorgung Ihres Angehörigen lückenlos.