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Pflegeservice Hayat · Ulm

Pflegegrade 1 bis 5 - Leistungen der Pflegeversicherung

Die Pflegegrade bestimmen, welche Leistungen Ihnen aus der Pflegeversicherung zustehen. Wir erklaeren Ihnen verstaendlich, welche Unterstuetzung Sie bei welchem Pflegegrad erhalten - von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5.

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Pflegegrade 1 bis 5 - Leistungen der Pflegeversicherung

Pflegegrad 1

Pflegegrad 1 erhalten Menschen mit einer geringen Beeintraechtigung der Selbststaendigkeit. Bereits hier stehen verschiedene Unterstuetzungsangebote zur Verfuegung.

Leistungen:
• Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich
• Pflegehilfsmittel
• Zuschuesse fuer Wohnraumanpassungen
• Kostenlose Pflegeberatung

Pflegegrad 2

Pflegegrad 2 wird bei einer erheblichen Beeintraechtigung der Selbststaendigkeit vergeben.

Leistungen:
• Pflegegeld bei haeuslicher Pflege
• Pflegesachleistungen durch einen Pflegedienst
• Entlastungsbetrag
• Verhinderungspflege
• Tages- und Nachtpflege
• Kurzzeitpflege

Pflegegrad 3

Pflegegrad 3 erhalten Menschen mit einer schweren Beeintraechtigung der Selbststaendigkeit.

Leistungen:
• Hoeheres Pflegegeld
• Umfangreiche Pflegesachleistungen
• Entlastungsleistungen
• Tagespflege und Kurzzeitpflege
• Verhinderungspflege
• Pflegehilfsmittel

Pflegegrad 4

Pflegegrad 4 ist fuer Menschen mit schwersten Beeintraechtigungen der Selbststaendigkeit vorgesehen.

Leistungen:
• Erhoehtes Pflegegeld
• Umfangreiche Unterstuetzung durch ambulante Pflegedienste
• Tages- und Nachtpflege
• Verhinderungspflege
• Kurzzeitpflege
• Entlastungsleistungen

Pflegegrad 5

Pflegegrad 5 erhalten Menschen mit schwersten Beeintraechtigungen der Selbststaendigkeit und besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

Leistungen:
• Hoechste Leistungen der Pflegeversicherung
• Umfassende ambulante Pflege
• Pflegegeld oder Pflegesachleistungen
• Tagespflege und Kurzzeitpflege
• Verhinderungspflege
• Entlastungsleistungen
• Individuelle Beratung und Unterstuetzung

Wir beraten Sie gerne

Sie sind unsicher, welcher Pflegegrad vorliegt oder welche Leistungen Ihnen zustehen? Das Team von Pflegeservice Hayat unterstuetzt Sie bei allen Fragen rund um die Pflegeversicherung, die Beantragung eines Pflegegrades und die optimale Nutzung Ihrer Leistungsanspruechehe.

Vereinbaren Sie jetzt ein kostenloses Beratungsgespraech - wir sind fuer Sie da!

Haeufige Fragen

FAQ zu Pflegegrade 1 bis 5 - Leistungen der Pflegeversicherung

Wer kann einen Pflegegrad beantragen?

Jeder, dessen Selbststaendigkeit im Alltag dauerhaft (mindestens 6 Monate) eingeschraenkt ist - unabhaengig vom Alter.

Wie wird der Pflegegrad festgestellt?

Der Pflegegrad wird durch ein Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD) festgestellt. Ein Gutachter besucht die pflegebeduerftige Person zu Hause und bewertet die Selbststaendigkeit in sechs Lebensbereichen.

Was tun, wenn der Pflegegrad zu niedrig festgestellt wurde?

Sie koennen innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen. Wir helfen Ihnen dabei, den Widerspruch fachlich fundiert zu begruenden.

Kann ich Pflegegeld und Sachleistungen kombinieren?

Ja, ab Pflegegrad 2 ist die Kombinationsleistung moeglich. Sie nutzen einen Teil der Sachleistung und erhalten den Rest anteilig als Pflegegeld.

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Wir nehmen uns Zeit fuer Ihre Fragen und finden gemeinsam die beste Loesung.

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