Pflegegrad 1
Pflegegrad 1 erhalten Menschen mit einer geringen Beeintraechtigung der Selbststaendigkeit. Bereits hier stehen verschiedene Unterstuetzungsangebote zur Verfuegung.
Leistungen:
• Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich
• Pflegehilfsmittel
• Zuschuesse fuer Wohnraumanpassungen
• Kostenlose Pflegeberatung
Pflegegrad 2
Pflegegrad 2 wird bei einer erheblichen Beeintraechtigung der Selbststaendigkeit vergeben.
Leistungen:
• Pflegegeld bei haeuslicher Pflege
• Pflegesachleistungen durch einen Pflegedienst
• Entlastungsbetrag
• Verhinderungspflege
• Tages- und Nachtpflege
• Kurzzeitpflege
Pflegegrad 3
Pflegegrad 3 erhalten Menschen mit einer schweren Beeintraechtigung der Selbststaendigkeit.
Leistungen:
• Hoeheres Pflegegeld
• Umfangreiche Pflegesachleistungen
• Entlastungsleistungen
• Tagespflege und Kurzzeitpflege
• Verhinderungspflege
• Pflegehilfsmittel
Pflegegrad 4
Pflegegrad 4 ist fuer Menschen mit schwersten Beeintraechtigungen der Selbststaendigkeit vorgesehen.
Leistungen:
• Erhoehtes Pflegegeld
• Umfangreiche Unterstuetzung durch ambulante Pflegedienste
• Tages- und Nachtpflege
• Verhinderungspflege
• Kurzzeitpflege
• Entlastungsleistungen
Pflegegrad 5
Pflegegrad 5 erhalten Menschen mit schwersten Beeintraechtigungen der Selbststaendigkeit und besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
Leistungen:
• Hoechste Leistungen der Pflegeversicherung
• Umfassende ambulante Pflege
• Pflegegeld oder Pflegesachleistungen
• Tagespflege und Kurzzeitpflege
• Verhinderungspflege
• Entlastungsleistungen
• Individuelle Beratung und Unterstuetzung
Wir beraten Sie gerne
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