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Pflegegrad 1 – Ratgeber & Leistungen

Pflegegrad 1 bedeutet eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Viele Angehörige kennen ihre Ansprüche nicht – hier erklären wir Pflegegrad 1 verständlich: Leistungen, Entlastungsbetrag, Antragstellung und wie Pflegeservice Hayat Sie in Ulm und Umgebung unterstützt.

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Pflegegrad 1 – Ratgeber & Leistungen

Was ist Pflegegrad 1?

Pflegegrad 1 ist die niedrigste Stufe der Pflegeversicherung. Sie erhalten ihn, wenn der Medizinische Dienst (MD) im Begutachtungsverfahren zwischen 12,5 und unter 27 Punkten feststellt. Typische Situationen: leichte Einschränkungen bei Körperpflege, Essen, Mobilität oder im Haushalt – die Person ist aber noch weitgehend selbstständig.

Leistungen bei Pflegegrad 1 (Stand 2025)

Entlastungsbetrag: 131 € monatlich (1.572 €/Jahr)
Pflegeberatung: kostenfrei durch zugelassene Beratungsstellen oder Pflegedienste
Pflegehilfsmittel: bis 42 € monatlich (z. B. Handschuhe, Bettschutzeinlagen)
Wohnraumanpassung: Zuschuss bis 4.180 € (pro Maßnahme, Wiederholung nach 10 Jahren)
Technische Hilfsmittel: z. B. Hausnotruf (Zuschuss)
Pflegekurse: für Angehörige
Wichtig: Es gibt kein Pflegegeld bei Pflegegrad 1.

Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 nutzen

Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich ist die wichtigste Leistung bei Pflegegrad 1. Sie können ihn für hauswirtschaftliche Hilfe, Betreuung, Begleitung oder Tagespflege einsetzen. Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – ohne Vorkasse.

Antrag auf Pflegegrad 1 stellen

1. Antrag bei der Pflegekasse (Formular oder schriftlich)
2. MD-Begutachtung zu Hause (ca. 60 Min.)
3. Bescheid mit Pflegegrad und Leistungen
4. Leistungen ab Antragsmonat nutzbar (rückwirkend bis zu 4 Wochen)
Wir übernehmen Antragstellung, bereiten Sie auf die Begutachtung vor und helfen bei Ablehnung oder Widerspruch.

Typische Module bei der Begutachtung

Der MD bewertet u. a.: Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhalten, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit/Therapie, Alltagsgestaltung und soziale Kontakte. Je nach Punktzahl ergibt sich der Pflegegrad. Eine gute Vorbereitung – z. B. Tagebuch über Hilfebedarf – erhöht die Chancen auf eine faire Einstufung.

Unterschied Pflegegrad 1 und 2

Ab Pflegegrad 2 erhalten Sie zusätzlich Pflegegeld (347 €/Monat) und Pflegesachleistungen (bis 796 €/Monat). Bei Pflegegrad 1 steht der Entlastungsbetrag im Vordergrund. Wird der Pflegezustand schlechter, kann ein Höherstufungsantrag gestellt werden.

So helfen wir Ihnen

Kostenlose Erstberatung, Antragstellung, MD-Vorbereitung, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung über den Entlastungsbetrag. Versorgungsgebiet: Ulm, Neu-Ulm, Senden, Blaustein, Erbach und Umgebung. Telefon: 0731 / 143 999 46

Häufige Fragen

FAQ zu Pflegegrad 1 – Ratgeber & Leistungen

Bekomme ich mit Pflegegrad 1 Pflegegeld?

Nein. Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 nutzen Sie vor allem den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich.

Wie lange dauert die Begutachtung?

Nach Antragstellung meldet sich der MD meist innerhalb von 2–5 Wochen für einen Termin zu Hause.

Kann ich Pflegegrad 1 ablehnen?

Ja. Sie müssen den Pflegegrad nicht annehmen. Bei Annahme stehen Ihnen jedoch Leistungen zu, die Sie sonst verlieren.

Was kostet mich der Pflegedienst bei Pflegegrad 1?

Leistungen über den Entlastungsbetrag sind für Sie kostenfrei, wenn wir direkt mit der Pflegekasse abrechnen.

Wo finde ich alle Pflegegrade?

Eine Übersicht über Pflegegrad 1 bis 5 finden Sie auf unserer Seite Pflegegrad 1-5.

Persönliche Beratung – kostenfrei & unverbindlich

Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und finden gemeinsam die beste Lösung.

Kontakt

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