Was ist Pflegegrad 1?
Pflegegrad 1 ist die niedrigste Stufe der Pflegeversicherung. Sie erhalten ihn, wenn der Medizinische Dienst (MD) im Begutachtungsverfahren zwischen 12,5 und unter 27 Punkten feststellt. Typische Situationen: leichte Einschränkungen bei Körperpflege, Essen, Mobilität oder im Haushalt – die Person ist aber noch weitgehend selbstständig.
Leistungen bei Pflegegrad 1 (Stand 2025)
• Entlastungsbetrag: 131 € monatlich (1.572 €/Jahr)
• Pflegeberatung: kostenfrei durch zugelassene Beratungsstellen oder Pflegedienste
• Pflegehilfsmittel: bis 42 € monatlich (z. B. Handschuhe, Bettschutzeinlagen)
• Wohnraumanpassung: Zuschuss bis 4.180 € (pro Maßnahme, Wiederholung nach 10 Jahren)
• Technische Hilfsmittel: z. B. Hausnotruf (Zuschuss)
• Pflegekurse: für Angehörige
Wichtig: Es gibt kein Pflegegeld bei Pflegegrad 1.
Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 nutzen
Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich ist die wichtigste Leistung bei Pflegegrad 1. Sie können ihn für hauswirtschaftliche Hilfe, Betreuung, Begleitung oder Tagespflege einsetzen. Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – ohne Vorkasse.
Antrag auf Pflegegrad 1 stellen
1. Antrag bei der Pflegekasse (Formular oder schriftlich)
2. MD-Begutachtung zu Hause (ca. 60 Min.)
3. Bescheid mit Pflegegrad und Leistungen
4. Leistungen ab Antragsmonat nutzbar (rückwirkend bis zu 4 Wochen)
Wir übernehmen Antragstellung, bereiten Sie auf die Begutachtung vor und helfen bei Ablehnung oder Widerspruch.
Typische Module bei der Begutachtung
Der MD bewertet u. a.: Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhalten, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit/Therapie, Alltagsgestaltung und soziale Kontakte. Je nach Punktzahl ergibt sich der Pflegegrad. Eine gute Vorbereitung – z. B. Tagebuch über Hilfebedarf – erhöht die Chancen auf eine faire Einstufung.
Unterschied Pflegegrad 1 und 2
Ab Pflegegrad 2 erhalten Sie zusätzlich Pflegegeld (347 €/Monat) und Pflegesachleistungen (bis 796 €/Monat). Bei Pflegegrad 1 steht der Entlastungsbetrag im Vordergrund. Wird der Pflegezustand schlechter, kann ein Höherstufungsantrag gestellt werden.
So helfen wir Ihnen
Kostenlose Erstberatung, Antragstellung, MD-Vorbereitung, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung über den Entlastungsbetrag. Versorgungsgebiet: Ulm, Neu-Ulm, Senden, Blaustein, Erbach und Umgebung. Telefon: 0731 / 143 999 46