Was ist der Beratungseinsatz?
Eine qualitätssichernde Beratung in der häuslichen Umgebung. Eine examinierte Pflegefachkraft bewertet die Pflegesituation, gibt Tipps und dokumentiert das Ergebnis für die Pflegekasse.
Wer Pflegegeld bezieht, ist gesetzlich verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Anspruch zu nehmen. Wir bieten diese Beratungen professionell und einfühlsam in Ulm und Umgebung an.
Eine qualitätssichernde Beratung in der häuslichen Umgebung. Eine examinierte Pflegefachkraft bewertet die Pflegesituation, gibt Tipps und dokumentiert das Ergebnis für die Pflegekasse.
Pflegegrad 2 & 3: halbjährlich. Pflegegrad 4 & 5: vierteljährlich. Pflegegrad 1: freiwillig (Kostenerstattung möglich). Wer den Termin versäumt, riskiert die Kürzung oder Streichung des Pflegegeldes.
Die Kosten übernimmt die Pflegekasse vollständig – für Sie entstehen keine Eigenkosten. Wir rechnen direkt mit der Kasse ab.
Terminvereinbarung, Hausbesuch durch unsere Pflegefachkraft, Gespräch und Beratung (ca. 45–60 Min.), Dokumentation, Weiterleitung an die Pflegekasse.
Anerkannte Pflegedienste wie Pflegeservice Hayat oder zugelassene Beratungsstellen.
In der Regel 45–60 Minuten.
Wir von Pflegeservice Hayat sind jederzeit gerne fuer Sie da.