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Pflegeservice Hayat · Ulm

Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Wer Pflegegeld bezieht, ist gesetzlich verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Anspruch zu nehmen. Wir bieten diese Beratungen professionell und einfühlsam in Ulm und Umgebung an.

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Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Was ist der Beratungseinsatz?

Eine qualitätssichernde Beratung in der häuslichen Umgebung. Eine examinierte Pflegefachkraft bewertet die Pflegesituation, gibt Tipps und dokumentiert das Ergebnis für die Pflegekasse.

Wann ist der Beratungseinsatz Pflicht?

Pflegegrad 2 & 3: halbjährlich. Pflegegrad 4 & 5: vierteljährlich. Pflegegrad 1: freiwillig (Kostenerstattung möglich). Wer den Termin versäumt, riskiert die Kürzung oder Streichung des Pflegegeldes.

Kosten

Die Kosten übernimmt die Pflegekasse vollständig – für Sie entstehen keine Eigenkosten. Wir rechnen direkt mit der Kasse ab.

Unser Ablauf

Terminvereinbarung, Hausbesuch durch unsere Pflegefachkraft, Gespräch und Beratung (ca. 45–60 Min.), Dokumentation, Weiterleitung an die Pflegekasse.

Haeufige Fragen

FAQ zu Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Wer darf den Beratungseinsatz durchführen?

Anerkannte Pflegedienste wie Pflegeservice Hayat oder zugelassene Beratungsstellen.

Wie lange dauert der Termin?

In der Regel 45–60 Minuten.

Persoenliche Beratung – kostenfrei & unverbindlich

Wir nehmen uns Zeit fuer Ihre Fragen und finden gemeinsam die beste Loesung.

Treten Sie in

Kontakt

Wir von Pflegeservice Hayat sind jederzeit gerne fuer Sie da.

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