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Pflegeservice Hayat · Ulm

Pflegegrad 1 bis 5 in Ulm

Pflegegrade 1 bis 5 bestimmen, welche Leistungen die Pflegekasse übernimmt – von Entlastungsbetrag bis Pflegegeld. Hier finden Sie alle Stufen verständlich erklärt und erfahren, wie Pflegeservice Hayat Sie in Ulm und Umgebung unterstützt.

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Pflegegrad 1 bis 5 in Ulm

So funktionieren die Pflegegrade

Der Medizinische Dienst (MD) bewertet im Begutachtungsverfahren, wie selbstständig eine Person im Alltag ist. Daraus ergibt sich ein Pflegegrad von 1 (gering) bis 5 (schwerste Beeinträchtigung). Je höher der Grad, desto mehr Leistungen stehen zu – wir helfen bei Antrag, Vorbereitung und der optimalen Nutzung Ihrer Ansprüche.

Pflegegrad 1 – geringe Beeinträchtigung

Typisch bei 12,5 bis unter 27 Punkten. Leistungen (Stand 2025): Entlastungsbetrag 131 €/Monat, kostenfreie Pflegeberatung, Pflegehilfsmittel bis 42 €/Monat, Zuschuss Wohnraumanpassung bis 4.180 €, Pflegekurse für Angehörige. Kein Pflegegeld – dafür können Sie den Entlastungsbetrag für Hauswirtschaft, Betreuung oder Tagespflege nutzen.

Pflegegrad 2 – erhebliche Beeinträchtigung

Typisch bei 27 bis unter 47,5 Punkten. Leistungen (Stand 2025): Pflegegeld 347 €/Monat, Pflegesachleistungen bis 796 €/Monat, Tagespflege bis 721 €/Monat, Verhinderungspflege bis 1.685 €/Jahr, Entlastungsbetrag 131 €/Monat, Kurzzeitpflege bis 1.612 €/Jahr. Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI halbjährlich Pflicht bei Pflegegeldbezug.

Pflegegrad 3 – schwere Beeinträchtigung

Typisch bei 47,5 bis unter 70 Punkten. Leistungen (Stand 2025): Pflegegeld 599 €/Monat, Pflegesachleistungen bis 1.497 €/Monat, Tagespflege bis 1.357 €/Monat, Verhinderungspflege bis 1.685 €/Jahr, Entlastungsbetrag 131 €/Monat, Kurzzeitpflege bis 1.612 €/Jahr. Auch hier Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Sachleistung möglich.

Pflegegrad 4 – schwerste Beeinträchtigung

Typisch bei 70 bis unter 90 Punkten. Leistungen (Stand 2025): Pflegegeld 800 €/Monat, Pflegesachleistungen bis 1.859 €/Monat, Tagespflege bis 1.685 €/Monat, Verhinderungspflege bis 1.685 €/Jahr, Entlastungsbetrag 131 €/Monat, Kurzzeitpflege bis 1.612 €/Jahr. Beratungseinsatz vierteljährlich Pflicht bei Pflegegeldbezug.

Pflegegrad 5 – schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

Typisch ab 90 Punkten. Leistungen (Stand 2025): Pflegegeld 990 €/Monat, Pflegesachleistungen bis 2.299 €/Monat, Tagespflege bis 2.085 €/Monat, Verhinderungspflege bis 1.685 €/Jahr, Entlastungsbetrag 131 €/Monat, Kurzzeitpflege bis 1.612 €/Jahr. Häufig ist eine intensive häusliche Versorgung oder Tagespflege sinnvoll.

Leistungen für alle Pflegegrade

Unabhängig vom Grad haben Pflegebedürftige zu Hause Anspruch auf den Entlastungsbetrag (131 €/Monat), Pflegeberatung und Hilfsmittel. Ab Pflegegrad 2 kommen Pflegegeld, Sachleistungen, Tagespflege, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege hinzu. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – ohne Vorkasse.

So unterstützen wir Sie in Ulm

Kostenlose Erstberatung, Antragstellung, Vorbereitung auf die MD-Begutachtung, individuelle Pflegeplanung und direkte Abrechnung. Bei Ablehnung helfen wir beim Widerspruch. Versorgungsgebiet: Ulm, Neu-Ulm, Senden, Blaustein, Erbach, Weißenhorn, Vöhringen und Umgebung.

Häufige Fragen

FAQ zu Pflegegrad 1 bis 5 in Ulm

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Antrag bei der Pflegekasse – wir übernehmen das gerne für Sie und begleiten Sie durch das Begutachtungsverfahren.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?

Pflegegeld erhalten Angehörige, die selbst pflegen. Pflegesachleistungen werden an einen Pflegedienst wie uns gezahlt. Mit der Kombinationsleistung können Sie beides anteilig nutzen.

Bekomme ich mit Pflegegrad 1 Pflegegeld?

Nein. Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen jedoch der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich zu – für Betreuung, Hauswirtschaft oder Tagespflege.

Kann ich Leistungen verschiedener Pflegegrade kombinieren?

Ja. Entlastungsbetrag, Tagespflege, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege lassen sich je nach Situation sinnvoll ergänzen. Wir beraten Sie kostenlos.

Gelten die Beträge überall gleich?

Die genannten Höchstbeträge sind bundesweit gleich (Stand 2025). Wir rechnen in Ulm und Umgebung direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

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Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und finden gemeinsam die beste Lösung.

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