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Pflegeservice Hayat · Ulm

Entlastungsbetrag in Ulm

Jede pflegebedürftige Person ab Pflegegrad 1 hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 125 € monatlich. Wir zeigen Ihnen, wie Sie ihn sinnvoll einsetzen – ohne Eigenanteil.

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Entlastungsbetrag in Ulm

Was ist der Entlastungsbetrag?

Eine zweckgebundene Leistung der Pflegekasse nach § 45b SGB XI – 125 € pro Monat, also 1.500 € pro Jahr. Nicht verbrauchte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.

Wofür darf der Betrag verwendet werden?

Hauswirtschaftliche Versorgung (Reinigung, Wäsche, Einkauf), Betreuung im Alltag, Begleitung zu Terminen, Tagespflege, Kurzzeitpflege sowie Verhinderungspflege.

Abrechnung ohne Aufwand

Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen keine Vorkasse leisten und keine Belege einreichen. So bleibt Ihnen mehr Zeit für das Wesentliche.

Beispielanwendungen in Ulm

5 Stunden wöchentlich hauswirtschaftliche Hilfe oder 2× pro Woche Betreuung & Spaziergang – alles über den Entlastungsbetrag finanzierbar.

Haeufige Fragen

FAQ zu Entlastungsbetrag in Ulm

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause leben.

Was passiert mit nicht genutztem Entlastungsbetrag?

Er kann ins nächste Halbjahr und bis zum 30.06. des Folgejahres übertragen werden.

Persoenliche Beratung – kostenfrei & unverbindlich

Wir nehmen uns Zeit fuer Ihre Fragen und finden gemeinsam die beste Loesung.

Treten Sie in

Kontakt

Wir von Pflegeservice Hayat sind jederzeit gerne fuer Sie da.

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