Was ist der Entlastungsbetrag?
Eine zweckgebundene Leistung der Pflegekasse nach § 45b SGB XI – 125 € pro Monat, also 1.500 € pro Jahr. Nicht verbrauchte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.
Jede pflegebedürftige Person ab Pflegegrad 1 hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 125 € monatlich. Wir zeigen Ihnen, wie Sie ihn sinnvoll einsetzen – ohne Eigenanteil.
Eine zweckgebundene Leistung der Pflegekasse nach § 45b SGB XI – 125 € pro Monat, also 1.500 € pro Jahr. Nicht verbrauchte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.
Hauswirtschaftliche Versorgung (Reinigung, Wäsche, Einkauf), Betreuung im Alltag, Begleitung zu Terminen, Tagespflege, Kurzzeitpflege sowie Verhinderungspflege.
Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen keine Vorkasse leisten und keine Belege einreichen. So bleibt Ihnen mehr Zeit für das Wesentliche.
5 Stunden wöchentlich hauswirtschaftliche Hilfe oder 2× pro Woche Betreuung & Spaziergang – alles über den Entlastungsbetrag finanzierbar.
Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause leben.
Er kann ins nächste Halbjahr und bis zum 30.06. des Folgejahres übertragen werden.
Wir von Pflegeservice Hayat sind jederzeit gerne fuer Sie da.