So funktionieren die Pflegegrade
Der Medizinische Dienst (MD) bewertet im Begutachtungsverfahren, wie selbstständig eine Person im Alltag ist. Daraus ergibt sich ein Pflegegrad von 1 (gering) bis 5 (schwerste Beeinträchtigung). Je höher der Grad, desto mehr Leistungen stehen zu – wir helfen bei Antrag, Vorbereitung und der optimalen Nutzung Ihrer Ansprüche.
Pflegegrad 1 – geringe Beeinträchtigung
Typisch bei 12,5 bis unter 27 Punkten. Leistungen (Stand 2025): Entlastungsbetrag 131 €/Monat, kostenfreie Pflegeberatung, Pflegehilfsmittel bis 42 €/Monat, Zuschuss Wohnraumanpassung bis 4.180 €, Pflegekurse für Angehörige. Kein Pflegegeld – dafür können Sie den Entlastungsbetrag für Hauswirtschaft, Betreuung oder Tagespflege nutzen.
Pflegegrad 2 – erhebliche Beeinträchtigung
Typisch bei 27 bis unter 47,5 Punkten. Leistungen (Stand 2025): Pflegegeld 347 €/Monat, Pflegesachleistungen bis 796 €/Monat, Tagespflege bis 721 €/Monat, Verhinderungspflege bis 1.685 €/Jahr, Entlastungsbetrag 131 €/Monat, Kurzzeitpflege bis 1.612 €/Jahr. Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI halbjährlich Pflicht bei Pflegegeldbezug.
Pflegegrad 3 – schwere Beeinträchtigung
Typisch bei 47,5 bis unter 70 Punkten. Leistungen (Stand 2025): Pflegegeld 599 €/Monat, Pflegesachleistungen bis 1.497 €/Monat, Tagespflege bis 1.357 €/Monat, Verhinderungspflege bis 1.685 €/Jahr, Entlastungsbetrag 131 €/Monat, Kurzzeitpflege bis 1.612 €/Jahr. Auch hier Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Sachleistung möglich.
Pflegegrad 4 – schwerste Beeinträchtigung
Typisch bei 70 bis unter 90 Punkten. Leistungen (Stand 2025): Pflegegeld 800 €/Monat, Pflegesachleistungen bis 1.859 €/Monat, Tagespflege bis 1.685 €/Monat, Verhinderungspflege bis 1.685 €/Jahr, Entlastungsbetrag 131 €/Monat, Kurzzeitpflege bis 1.612 €/Jahr. Beratungseinsatz vierteljährlich Pflicht bei Pflegegeldbezug.
Pflegegrad 5 – schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen
Typisch ab 90 Punkten. Leistungen (Stand 2025): Pflegegeld 990 €/Monat, Pflegesachleistungen bis 2.299 €/Monat, Tagespflege bis 2.085 €/Monat, Verhinderungspflege bis 1.685 €/Jahr, Entlastungsbetrag 131 €/Monat, Kurzzeitpflege bis 1.612 €/Jahr. Häufig ist eine intensive häusliche Versorgung oder Tagespflege sinnvoll.
Leistungen für alle Pflegegrade
Unabhängig vom Grad haben Pflegebedürftige zu Hause Anspruch auf den Entlastungsbetrag (131 €/Monat), Pflegeberatung und Hilfsmittel. Ab Pflegegrad 2 kommen Pflegegeld, Sachleistungen, Tagespflege, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege hinzu. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – ohne Vorkasse.
Pflegewissen – weiterführende Ratgeber
Ausführliche Informationen finden Sie auf unseren Ratgeberseiten: Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Tagespflege Kosten und Beratungseinsatz § 37.3.
So unterstützen wir Sie in Ulm
Kostenlose Erstberatung, Antragstellung, Vorbereitung auf die MD-Begutachtung, individuelle Pflegeplanung und direkte Abrechnung. Bei Ablehnung helfen wir beim Widerspruch. Versorgungsgebiet: Ulm, Neu-Ulm, Senden, Blaustein, Erbach, Weißenhorn, Vöhringen und Umgebung.