Was ist Pflegegrad 2?
Pflegegrad 2 liegt vor, wenn im MD-Begutachtungsverfahren 27 bis unter 47,5 Punkte erreicht werden. Es besteht eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit – z. B. bei Körperpflege, Essen, Toilettengang oder Mobilität. Angehörige übernehmen oft einen Großteil der Pflege.
Leistungen bei Pflegegrad 2 (Stand 2025)
• Pflegegeld: 347 €/Monat (für pflegende Angehörige)
• Pflegesachleistungen: bis 796 €/Monat (Pflegedienst)
• Tagespflege: bis 721 €/Monat
• Verhinderungspflege: bis 1.685 €/Jahr
• Kurzzeitpflege: bis 1.612 €/Jahr
• Entlastungsbetrag: 131 €/Monat
• Hilfsmittel & Wohnraumanpassung wie bei PG 1
Pflegegeld oder Sachleistung – was lohnt sich?
Pflegegeld erhalten Sie, wenn Angehörige selbst pflegen. Pflegesachleistungen zahlt die Kasse an einen Pflegedienst wie uns. Die Kombinationsleistung erlaubt beides anteilig – ideal, wenn Angehörige und Profis gemeinsam pflegen. Wir beraten Sie kostenlos zur optimalen Aufteilung.
Beratungseinsatz § 37.3 – Pflicht bei Pflegegeld
Beziehen Sie Pflegegeld, müssen Sie halbjährlich einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI wahrnehmen. Eine examinierte Pflegefachkraft besucht Sie zu Hause, berät und dokumentiert für die Pflegekasse. Versäumnis kann zur Kürzung des Pflegegeldes führen. Wir führen Beratungseinsätze in Ulm und Umgebung durch – kostenfrei für Sie.
Entlastungsbetrag zusätzlich nutzen
Unabhängig von Pflegegeld und Sachleistung stehen Ihnen 131 € monatlich für Entlastungsleistungen zu: Hauswirtschaft, Betreuung, Begleitung. Der Betrag ist zweckgebunden und kann übertragen werden. Wir setzen ihn effizient ein – oft für ein paar Stunden Haushaltshilfe pro Woche.
Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2
Wenn die pflegende Person ausfällt (Urlaub, Krankheit), springt die Verhinderungspflege ein – bis zu 1.685 € pro Jahr. Zusätzlich können 50 % der Kurzzeitpflege (806 €) übertragen werden. Wir organisieren Vertretung und rechnen direkt ab.
Antrag & Begutachtung
Antrag bei der Pflegekasse, MD-Termin zu Hause, Bescheid mit Leistungen. Bei Ablehnung: Widerspruch innerhalb eines Monats möglich. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der Vorbereitung bis zur ersten Pflege.