Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist eine monatliche Pauschale der Pflegekasse: 131 € pro Monat, also 1.572 € pro Jahr. Er dient der Entlastung pflegender Angehöriger und der Verbesserung der Versorgung zu Hause – unabhängig davon, ob Sie Pflegegeld oder Sachleistungen beziehen.
Wer hat Anspruch?
Alle pflegebedürftigen Menschen mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause leben. Der Anspruch besteht automatisch ab dem Monat der Pflegegrad-Feststellung – auch bei Pflegegrad 1, obwohl dort kein Pflegegeld fließt.
Wofür darf der Entlastungsbetrag verwendet werden?
• Hauswirtschaftliche Versorgung (Reinigung, Wäsche, Einkauf)
• Betreuung und Begleitung im Alltag
• Hilfe bei der Körperpflege (über Entlastungsleistungen)
• Tagespflege (anteilig)
• Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege (unter bestimmten Voraussetzungen)
Der Betrag ist zweckgebunden – keine Auszahlung an Sie selbst.
Übertragung nicht genutzter Beträge
Wird der Entlastungsbetrag in einem Monat nicht vollständig genutzt, können Restbeträge in das nächste Halbjahr übertragen werden – insgesamt bis zum 30. Juni des Folgejahres. Viele Familien verschenken Geld, weil sie die Übertragung nicht kennen. Wir helfen bei der optimalen Planung.
Abrechnung ohne Aufwand
Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen keine Vorkasse leisten, keine Belege sammeln und keine Anträge für jede einzelne Stunde stellen. So bleibt Ihnen mehr Zeit für das Wesentliche.
Praxisbeispiele in Ulm
• Ca. 3–4 Stunden Hauswirtschaft pro Monat
• Wöchentliche Betreuung und Spaziergänge
• Kombination aus Haushalt und Begleitung zu Terminen
• Ergänzung zur Angehörigenpflege
Der Entlastungsbetrag lässt sich flexibel an Ihren Alltag anpassen.
Entlastungsbetrag beantragen
Formell ist kein separater Antrag nötig – der Anspruch folgt aus dem Pflegegrad. Für die Inanspruchnahme brauchen Sie einen anerkannten Pflegedienst oder Anbieter. Wir prüfen Ihre Situation kostenlos: 0731 / 143 999 46