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Entlastungsbetrag – Ratgeber & Nutzung

Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu – einer der meistgesuchten Pflegebegriffe. Hier erklären wir, was der Entlastungsbetrag ist, wofür er genutzt werden darf und wie Sie ihn in Ulm ohne Eigenanteil einsetzen.

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Entlastungsbetrag – Ratgeber & Nutzung

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist eine monatliche Pauschale der Pflegekasse: 131 € pro Monat, also 1.572 € pro Jahr. Er dient der Entlastung pflegender Angehöriger und der Verbesserung der Versorgung zu Hause – unabhängig davon, ob Sie Pflegegeld oder Sachleistungen beziehen.

Wer hat Anspruch?

Alle pflegebedürftigen Menschen mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause leben. Der Anspruch besteht automatisch ab dem Monat der Pflegegrad-Feststellung – auch bei Pflegegrad 1, obwohl dort kein Pflegegeld fließt.

Wofür darf der Entlastungsbetrag verwendet werden?

• Hauswirtschaftliche Versorgung (Reinigung, Wäsche, Einkauf)
• Betreuung und Begleitung im Alltag
• Hilfe bei der Körperpflege (über Entlastungsleistungen)
• Tagespflege (anteilig)
• Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege (unter bestimmten Voraussetzungen)
Der Betrag ist zweckgebunden – keine Auszahlung an Sie selbst.

Übertragung nicht genutzter Beträge

Wird der Entlastungsbetrag in einem Monat nicht vollständig genutzt, können Restbeträge in das nächste Halbjahr übertragen werden – insgesamt bis zum 30. Juni des Folgejahres. Viele Familien verschenken Geld, weil sie die Übertragung nicht kennen. Wir helfen bei der optimalen Planung.

Abrechnung ohne Aufwand

Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen keine Vorkasse leisten, keine Belege sammeln und keine Anträge für jede einzelne Stunde stellen. So bleibt Ihnen mehr Zeit für das Wesentliche.

Praxisbeispiele in Ulm

• Ca. 3–4 Stunden Hauswirtschaft pro Monat
• Wöchentliche Betreuung und Spaziergänge
• Kombination aus Haushalt und Begleitung zu Terminen
• Ergänzung zur Angehörigenpflege
Der Entlastungsbetrag lässt sich flexibel an Ihren Alltag anpassen.

Entlastungsbetrag beantragen

Formell ist kein separater Antrag nötig – der Anspruch folgt aus dem Pflegegrad. Für die Inanspruchnahme brauchen Sie einen anerkannten Pflegedienst oder Anbieter. Wir prüfen Ihre Situation kostenlos: 0731 / 143 999 46

Häufige Fragen

FAQ zu Entlastungsbetrag – Ratgeber & Nutzung

Gilt der Entlastungsbetrag auch bei Pflegegrad 1?

Ja. Gerade bei Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag oft die wichtigste Leistung.

Was passiert mit nicht genutztem Entlastungsbetrag?

Er kann bis zum 30.06. des Folgejahres übertragen werden.

Kann ich den Betrag bar ausgezahlt bekommen?

Nein. Er wird nur für anerkannte Entlastungsleistungen abgerechnet.

Wie viele Stunden sind 131 €?

Je nach Leistung ca. 3–4 Stunden monatlich – abhängig vom Stundensatz.

Kombiniert sich Entlastungsbetrag mit Pflegegeld?

Ja. Pflegegeld und Entlastungsbetrag schließen sich nicht aus.

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Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und finden gemeinsam die beste Lösung.

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